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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2025

I. Allgemeines


 

1. Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten 
hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese 
Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von 
Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


 

2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen
 abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch
 dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.


 

3. Werke sind vom Fotografen erstellte Lichtbilder, Texte und andere grafische Werke, bewegt und
 unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder 
vorliegen.

 

II. Urheberrecht und Nutzungsrechte


 

1.
 Best le Art ist alleiniger Urheber sämtlicher, geschaffener Werke im Sinne des Urheberrechtgesetzes. Mit Ausnahme der Bilder, die Best le Art im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Gartenbildagentur Strauß gefertigt hat. Hierbei wurde das Urheberrecht an die Gartenbildagentur Strauß übertragen- Best le Art hat hierbei nur die Genehmigung unter Namensnennung des Verlages, die Bilder rein für Präsentationszwecke ausschließlich auf der Best le Art Webseite zu zeigen.

 

2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des
 Auftraggebers bestimmt.


 

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache 
Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine
 Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur
 an den Werken übertragen, die der Auftraggeber vertragsgemäß abnimmt und nicht an Werken die
 nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.


 

4. Die Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung, aller dem Fotografen aus der 
Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.

 

5. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens Best le Art nicht berechtigt, ihm überlassene Bilder zu vervielfältigen außer er hat das Copyrightrecht erworben. § 60 UrhG findet keine Anwendung.
 

6. Bei der Verwendung der Bilder, Grafiken, Zeichnungen und Texte ist die Namensnennung: Best le Art  bei 
jeder Veröffentlichung, entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben, sofern nicht 
anderes vereinbart wurde.

 


8. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Datenträger an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies 
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

9. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte ist der Fotograf berechtigt, die Werke im 
Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.) sofern
 nichts anderes vereinbart wurde.


 

10. Soweit Fotografien, Grafiken, Zeichnungen und mit einem copyright-Logo von Best le Art versehen sind, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das copyright-Logo zu verfremden oder zu entfernen. Im Falle der Verfremdung oder Entfernung des copyright- Logos durch den Auftraggeber ist  Best le Art berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

11. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Best le Art nicht berechtigt, ihm überlassenes Datenmaterial in irgendeiner Form zu bearbeiten oder von Dritten bearbeiten zu lassen.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Aufbewahrung


 

1. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. An von ihm erstellten
 Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der 
Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
 gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich zu vernichten oder zu löschen.

 

2. Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar in Form von Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und 
Materialkosten, Studiomieten, Datenhandlingskosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
 Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger zur Verfügung stellt, ist dies zu
vereinbaren und gesondert zu vergüten. Es gilt die aktuelle Preistafel des Fotografen, soweit nichts 
anderes vereinbart ist.


3. Soweit der Auftraggeber einen Auftrag bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Durchführungstermin storniert, entstehen dem Auftraggeber hierdurch keine Kosten. Erfolgt eine Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Durchführungstermin, so ist Best le Art berechtigt, eine Rechnung in Höhe der Ausfallzeit zu stellen.
 
4. Für den Versand von Bildern und/oder Bilddateien wird innerhalb Deutschlands von Best le Art eine Versandpauschale von EUR 5,-€ erhoben. Größere Versandobjekte werden gesondert, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden, berechnet.

5. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, soweit er fällige Rechnungen nicht innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen ab Fälligkeit der Rechnung zahlt. Best le Art ist berechtigt, den Verzug ab Fälligkeit durch gesonderte Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

6. Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden 
Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.


 

7. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der
 Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der 
künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
 der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.


 

8. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, analoge Negative oder digitale Daten der angefertigten Werke
 zu speichern, nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen und diesem in vertragsgemäßer Weise
 zur Verfügung gestellt worden sind. Wenn eine Speicherung oder Aufbewahrung bei dem 
Fotografen erfolgen soll, ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.


 

9. Eine 100%ige Anpassung von Lichtbildern an beim Auftraggeber oder beim Fotografen bereits
 vorhandene Bilder (z.B. Kontrast, Farbe, Helligkeit) kann nicht garantiert werden.

 

10. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.

IV. Haftung


 

1. Die Haftung des Fotografen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche
 Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt
 nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu
fotografierender Personen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Von 
Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des
 Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet
 der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für 
jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5
% der vereinbarten Vergütung für die zu liefernden Werke, maximal auf 5 % der vereinbarten
 Vergütung begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird
auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

2. Für den Fall technischer Defekte an Kameraequipment, Festplatten und sonstigen Speichermedien und im Fall des Ausfalles von Kamera- und/oder Lichttechnik, Defekten an der Fahrzeutechnik beim Weg zum Auftragsort haftet  Best le Art lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wird der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt. Best le Art garantiert die Beständigkeit der Qualität der Bilder nur im Rahmen der Garantie des Herstellers der Materialien (Fotopapier, Drucker, Druckerpatrone, etc.)

3. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie oder durch wen die Rücksendung erfolgt.
 
4. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die elektronische Bearbeitung eines Bildes durch Best le Art in Auftrag zu geben.  Best le Art haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
 
 

V. Nebenpflichten


 

1. Der Kunde versichert, dass er an allen Best le Art übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Im Falle von Personen unter 18 Jahre, stellt der Kunde sicher, dass eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Best le Art frei.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und
unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die
Aufnahmeobjekte nicht spätestens zwei Werktage nach Anzeige der Beendigung der Aufnahmen ab,
 ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die
Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers aus- bzw. einzulagern. 14 Tage nach der Aufforderung 
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über.

 

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Schadensersatz


 

1. Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.


 

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf 
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern
 ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber 
nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der
 Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden
 Schadensersatz geltend machen.


3. a) Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des
 Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu
zahlen, ist keines vereinbart, in Höhe des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall.


b) Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Werkes durch
 den Auftraggeber hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Doppelten des für diese Nutzung
 vereinbarten Entgelts zu zahlen, ist keines vereinbart, dass Doppelte des üblichen 
Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk und Einzelfall.


c) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das den Fotografen 
hierfür ein Verschulden trifft, so hat er dem Fotografen 10 % der Gesamtauftragssumme als
 Schadensersatz zu zahlen.


d) Dem Fotografen bleibt zu a) – c) die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
 vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt zu a) – c) der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.


VII. Datenschutz


 

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Best le Art verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
 
2. Es werden nur die Daten erfasst, die der Kunde selbst angibt. Es findet keine Zusammenführung mit anderen Datensätzen statt.
 
3. Best le Art erteilt kostenlos Auskunft und löscht auf Wunsch die Daten des Kunden.
 
4. Persönliche Daten werden niemals an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der Weitergabe an Dienstleistungspartner von Best le Art zum Zwecke einer Auftragserfüllung. Die übermittelten Daten beschränken sich immer nur auf das vertragswesentliche Minimum.

VIII. Schlussbestimmungen


 

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des
 öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des
 Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


IX. Webseite, Wiederrufsbelehrung, Sonstiges


1. Die Website von Best le Art sowie alle hierin enthaltenen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede wie immer geartete Nutzung von auf der Website enthaltenen Werken ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Best le Art ist untersagt und kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen auslösen.

2. Die Inhalte der Website werden mit größter Sorgfalt erstellt und gepflegt. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass durch einzelne Bestandteile der Website Rechte Dritter verletzt werden.  Best le Art wird rechtswidrige Inhalte nach Bekanntwerden umgehend von der Website entfernen.

3. Soweit auf der Website Verlinkungen zu Websites Dritter ausgebracht werden, macht sich Best le Art Inhalte solcher von Dritten betriebener Websites ausdrücklich nicht zu Eigen. Für den Inhalt der verlinkten Websites sind vielmehr ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
 

4. Sofern der Kunde Privatverbraucher ist, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Terminbuchungen sind gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen; ebenso wie individualisierte Produkte (z.B. Leinwände, Fotobücher etc.)
 
5. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und kann schriftlich (s.bestle@gmx.de) mit einer eindeutigen Erklärung ausgeübt werden.
 
6. Eine Rücknahme von erworbenen Bildnissen und Produkten ist ausgeschlossen

7. Der Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung,
 Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst 
kundig machen.

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